Schenkungen, Haus- & Hofübergaben
Schenkungen, Haus und Hofübergaben im Notariat von Mag. Franz Reitner in Kirchdorf an der Krems
Wir sind immer um Sie bemüht!
Als Schenkung oder Vermögensübertragung bezeichnet man einen Akt, bei dem ein Vermögenswert einer bestimmten Person unentgeltlich überlassen wird. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Schenkungsvertrags. Wir geben Ihnen Auskunft zu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen und informieren Sie über die Risiken und Folgen für Sie als Geschenkgeber.
Übertrag von Vermögenswerten
Überträgt man Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation, können sich daraus unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile ergeben. Zu prüfen ist auch eine Absicherung des Schenkers in Form eines Nießbrauch- oder Wohnrechts. Demgegenüber stehen mögliche wirtschaftliche Risiken. Vor einer Schenkung, Haus- und Hofübergabe sollten die Vor- und Nachteile daher stets sorgfältig abgewogen werden. Eine Beratung in unserem Notariat gibt Aufschluss über Chancen und Risiken und bildet die Entscheidungsgrundlage für Ihr Vorhaben.
Erstellung von Übergabeverträgen
Als Notar unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung des Schenkungs- und Übergabevertrags. Wir stellen sicher, dass der Vertrag allen gültigen formalen Kriterien entspricht und den Übergebenden bestmöglich absichert, etwa durch das Einfügen eines Widerrufrechts. Dadurch können die wirtschaftlichen Risiken minimiert und der größtmögliche Nutzen aus der Schenkung, Haus- oder Hofübergabe gezogen werden. Ihr Notar in Kirchdorf an der Krems informiert Sie kompetent und fallspezifisch über alle weiteren Einzelheiten.